Informationen zur Prüfung und Technik der Fahrtschreiber, Kontrollgeräte und Geschwindigkeitsbegrenzer (Vmax-Begrenzer)
(§57b und §57d StVZO)

 
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(Quelle: Vogelfachbuch; Vorschriften - Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, Fahrzeugtechnische Vorschriften

Durch Fahrtschreiber bzw. Kontrollgeräte ist es möglich zu überprüfen, ob bei Fahrten mit schweren Fahrzeugen bzw. Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug und Anhänger) oder gewerblich genutzten Fahrzeugen die EU-weit vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten sowie die Fahrgeschwindigkeit eingehalten wurden. Hierdurch soll erreicht werden, dass insbesondere Fahrer, die im Gütertransport beschäftigt sind, nicht übermüdet auf öffentlichen Straßen unterwegs sind und die Verkehrssicherheit gefährden.

Mit Fahrtschreibern müssen nach § 57a StVZO insbesondere Kraftfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t ausgerüstet sein. Mit Kontrollgeräten müssen (nach der EU-Verordnung Nr. 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr) grundsätzlich alle Zugfahrzeuge von gewerblich genutzten Fahrzeugkombinationen (Zugfahrzeug ggf. mit Anhänger) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Busse ausgerüstet sein. Dies gilt z.B. auch dann, wenn ein sonst nur privat genutzter Pkw dafür benutzt wird, um - mit einem Anhänger - ein Fahrzeug in eine Lackiererei zu befördern.

In der Praxis wird i.d.R. zwischen Fahrtschreibern - nach StVZO - und Kontrollgeräten - nach EU-Verordnung - kein Unterschied gemacht; es werden eigentlich nur noch Kontrollgeräte nach EU-Verordnung verwendet. Bei diesen "klassischen" Kontrollgeräten werden die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Fahrgeschwindigkeit auf einer Diagrammscheibe festgehalten.


 

Digitale Kontrollgeräte
(Kontrollgeräte nach Anhang 1B )

(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)

Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die erstmals in den Verkehr gebracht werden, müssten - nach dem derzeitigem Stand - ab 1. Januar 2006 mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Es zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Es verhindert, dass Fahrer, die bereits die maximal zulässigen Lenkzeiten erreicht haben, ihre Lkw tauschen und so augenscheinlich eine "neue" Fahrt antreten. Bedient wird das digitale Kontrollgerät mit vier verschiedenen Karten.



 
 


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