Chipkarten

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  • Die Fahrerkarte
  • Die Werkstattkarte
  • Die Unternehmenskarte
  • Die Kontrollkarte

Das digitale EG-Kontrollgerät wird über vier unterschiedliche Kontrollgerätkarten bedient:

Die Fahrerkarte

Die Fahrerkarte enthält ein Lichtbild und die Daten zur Identität des Fahrers. Auf der Fahrerkarte werden folgende Daten aufgezeichnet:

  • Hinweis über den ausstellenden Staat
  • Dauer der Gültigkeit und Ausstellungsdatum
  • Name, Geburtsdatum und Führerscheinnummer des Fahrers
  • Daten, die die Benutzung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge betreffen - Datum, Zeiten, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand
  • Aktivitäten - Datum, Zeit, gesamte gefahrene Strecke, Änderung der Aktivität (Fahrt/Pause usw.) und ob es einen oder zwei Fahrer gibt
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

Die Daten der Fahrerkarte können auf der Anzeige des Kontrollgerätes angesehen oder mit dem Drucker des Kontrollgerätes ausgedruckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist durch das Herunterladen der Daten gegeben.

Es gibt zwei Kartenaufnahmen auf der Vorderseite des Kontrollgerätes für Fahrer 1 (Steckplatz Fahrer) und Fahrer 2 (Steckplatz 2. Fahrer). Wenn ein Fahrer allein fährt, steckt er die Fahrerkarte in die Kartenaufnahme 1. Gibt es zwei Fahrer, steckt die Person, die fährt, ihre Fahrerkarte in die Kartenaufnahme 1 und die andere Person steckt ihre Fahrerkarte in die Kartenaufnahme 2. Wechseln sich die Personen beim Fahren ab, werden die Fahrerkarten ausgetauscht. Das System erkennt den Wechsel durch das Wählen der "CREW" Option.

Von Personen, die eine Fahrerkarte in Deutschland erhalten, müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt werden:

  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • legales Beschäftigungsverhältnis in Deutschland
  • Berechtigung ein Fahrzeug, das unter die EG-Verordnung 3820/85 fällt, zu führen

Der Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Es darf keine zusätzliche Fahrerkarte mit überlappender Gültigkeitsdauer ausgestellt werden.

Die Fahrerkarte speichert 28 Tage durchschnittliche Fahreraktivitäten. Nach dieser Zeitspanne werden die jeweils ältesten Daten überschrieben.

Die Gültigkeit der Fahrerkarte beträgt 5 Jahre.

Wenn die Gültigkeit der Fahrerkarte abläuft, kann bei der zuständigen Behörde spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit ein entsprechender Antrag auf Ausgabe einer neuen Fahrerkarte gestellt werden. In Deutschland wurden in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Behörden/Institutionen mit der Ausgabe der Chipkarten beauftragt.

Wenn sich herausstellt, dass eine Karte gefälscht ist, oder festgestellt wird, dass ein anderer Fahrer die Karte benutzt bzw. benutzt hat, oder die Karte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente erschlichen wurde, kann die Fahrerkarte eingezogen werden.

Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte kann die Karte zurückgegeben werden. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Kalendertage fortsetzen bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist. Er muss aber nachweisen, dass die Benutzung während dieses Zeitraumes nicht möglich war. Bei Fehlfunktion der Fahrerkarte muss der Fahrer binnen sieben Kalendertagen einen Antrag auf Ersatz stellen. Der Fahrer muss bei Fehlfunktion der Karte am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat. Er gibt auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Person an (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) und versieht den Ausdruck mit seiner Unterschrift.

Die Werkstattkarte

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber als eine verantwortliche Fachkraft einer nach § 57b StVZO anerkannten Werkstatt aus und ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes. Sie kann - z.B. bei Probefahrten - auch wie eine Fahrerkarte genutzt werden.

Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:

  • Name der Werkstatt
  • Anschrift der Werkstatt
  • Name/Vorname des Inhabers
  • Gültigkeitsdauer

Zudem müssen auf der Werkstattkarte folgende Daten gespeichert werden können:

  • Sicherheitselemente
  • Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis)
  • Karteninhaberkenndaten (Name der Werkstatt, Anschrift der Werkstatt, Name des Inhabers, Vorname(n) des Inhabers, Muttersprache)
  • Daten zu gefahrenen Fahrzeugen
  • Fahrertätigkeitsdaten
  • Daten zum Beginn/Ende des Arbeitstages
  • Ereignis- und Störungsdaten
  • Kontrollaktivitätsdaten
  • Kalibrierungs- und Zeiteinstellungsdaten

Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

Um die auf der Karte gespeicherten Daten ansehen zu können, müssen diese zuerst auf einen Computer heruntergeladen werden und können danach mit der dafür geeigneten Software am Bildschirm betrachtet werden. Eine andere Möglichkeit, die Daten zu sehen, besteht darin, die Anzeige am Kontrollgerät zu lesen.

Werkstattkarten werden für die bei der Anerkennung gemeldeten verantwortlichen Fachkräften ausgestellt.

Werkstattkarten werden nur persönlich an verantwortliche Fachkräfte ausgegeben. Jede Person darf nur Inhaber einer Werkstattkarte je Werkstatt sein, d.h. bei mehreren Arbeitgebern (Werkstätten) kann je Werkstatt eine Werkstattkarte ausgegeben werden.

Die Ausstellung einer Karte wird dann verweigert, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen (Anerkennung nach § 57b StVZO) nicht erfüllt sind.

Man benötigt keine Fahrerlaubnis, um eine Werkstattkarte bekommen zu können. Sie ersetzt jedoch nicht die Fahrerlaubnis der betreffenden Klassen bei Probefahrten. Wenn die Werkstattkarte plötzlich nicht mehr funktioniert, gestohlen oder verloren wird oder die Gültigkeit abläuft, kann bei der ausstellenden Behörde (s. Tab. #) eine Ersatzkarte beantragt werden, die binnen fünf Werktagen nach Eingang des Antrages ausgestellt wird.

Die Unternehmenskarte

Die Unternehmenskarte weist das Fuhrunternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Die heruntergeladenen oder ausgedruckten Daten müssen im Fuhrunternehmen [mindestens 2 Jahre] archiviert werden.

Die Unternehmenskarten wird Inhabern von Firmen oder Betrieben ausgestellt, die Fahrzeuge verwenden, die unter den Geltungsbereich der VO (EWG) 3820/85 fallen.

Die Unternehmenskarte ist 5 Jahre gültig.

Die Anzahl der Unternehmenskarten, die an ein Unternehmen ausgegeben werden, richtet sich nach den Betriebserfordernissen; eine Beschränkung ist durch die Verordnung nicht vorgesehen.

Die Werkstattkarte kann nicht anstelle der Unternehmenskarte benutzt werden. Unternehmens- und Werkstattkarten haben unterschiedliche Funktionen.

Die Karte beinhaltet Identifikationsdaten und Daten zu den Vorgängen (Daten sperren und Herunterladen). Identifikationsdaten:

  • Kartennummer
  • Ausstellungsland, -behörde, -datum
  • Gültigkeitsdauer
  • Unternehmensnamen und -adresse

Daten zu den Vorgängen:

  • die ausgeführten Aktivitäten (Herunterladen der Daten)
  • Zeitraum des Herunterladens
  • Fahrzeugregistrierung und Registrierungsbehörde

Auf der Karte können mindestens 230 Aufzeichnungen von Aktivitäten, für die sie verwendet wurde, gespeichert werden.

Die Daten auf der Unternehmenskarte können angesehen werden, indem diese auf einen Computer mit einer geeigneten Software herunterladen werden. Es sind jedoch keine Daten zu den Fahreraktivitäten auf der Unternehmenskarte gespeichert.

Die Kontrollkarte

Die Kontrollkarte weist die Kontrollbehörde aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und/oder Herunterladen der im Massenspeicher und/oder auf Fahrerkarten gespeicherten Daten. Auf der Kontrollkarte ersichtlich sind folgende Daten:

  • Name der Kontrollstelle
  • Gültig ab
  • Gültig bis
  • Ausstellende Behörde
  • Kartennummer
  • Anschrift der Kontrollstelle

Zudem sind auf der Kontrollkarte folgende Daten gespeichert:

  • Kartenkenndaten (Kartennummer, ausstellender Mitgliedstaat, Name der ausstellenden Behörde, Ausstellungsdatum, gültig ab/bis)
  • Karteninhaberkenndaten (Name der Kontrollstelle, Anschrift der Kontrollstelle)
  • Kontrollaktivitätsdaten (Datum und Uhrzeit der Kontrolle, Art der Kontrolle, heruntergeladener Zeitraum, amtliches Kennzeichen und zulassender Mitgliedstaat des kontrollierten Fahrzeugs, Kartennummer und ausstellender Mitgliedsstaat der kontrollierten Fahrerkarte)

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